Übertritt in die Wirtschaftsschule

Die Jahrgangsstufe 5 ist an unserer Schule offiziell genehmigt. In diese Klasse können Schüler/innen aus der 4. Jahrgangsstufe einer Grundschule übertreten. Weiterhin sind Übertritte aus der 5. Klasse einer Realschule oder eines Gymnasiums möglich.

Die Jahrgangsstufe 6 ist ein weiterer Einstieg in die Wirtschaftsschule. In diese Vorklasse können Schüler/innen aus der 5. oder 6. Jahrgangsstufe einer Mittelschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums übertreten.

In die Eingangsklasse 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule können Schülerinnen und Schüler aus der 6. oder 7. Jahrgangsstufe einer Mittelschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums übertreten. 

In die Eingangsklasse 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule können Schülerinnen und Schüler aus der 9. Jahrgangsstufe einer Mittelschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums übertreten.

Der Wechsel von einem Gymnasium, einer Realschule oder Mittelschule in die Jahrgangsstufe 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 der Wirtschaftsschule ist aufgrund der Durchlässigkeit des bayerischen Schulwesens unter gewissen Umständen auch möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür unter der Telefonnummer 09312004711 oder per E-Mail einen Beratungstermin. Sie werden dann umfassend über die einzelnen Möglichkeiten aufgeklärt.

Im Folgenden erläutern wir die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen für vier- und zweistufige Wirtschaftsschulen. Es gilt, dass sowohl die 5. als auch die 6. Klasse als Vorklassen zur vierstufigen Wirtschaftsschule gelten.

Bitte beachten Sie, dass nun nur Regelfälle aufgeführt werden. Den Schulleitungen ist unter besonderer Beachtung der persönlichen Situation einer Schülerin/eines Schülers ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt.

Übertritt in die Vorklasse (Jahrgangsstufe 5) oder vierstufige Wirtschaftsschule (ab Jahrgangsstufe 7)

  • Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5, 6 (Vorklasse) oder 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

5. Klasse der Wirtschaftsschule

Die Schülerin oder der Schüler besucht die 4. Klasse einer Grundschule und weist im Übertrittszeugnis einen Notendurchschnitt von 2,66 (oder besser) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht auf. Ein Probeunterricht wird zur Aufnahme in die 5. Klasse der Wirtschaftsschule aktuell nicht durchgeführt. Einstiege aus der 5. Klasse der Realschule oder des Gymnasiums sind auch möglich.

6. und 7. Klasse der Wirtschaftsschule

Die Schülerin oder der Schüler

  1. besucht die 5., 6. oder 7. Klasse der Mittelschule (Regelklasse) und weist im Zwischen- oder Jahreszeugnis einen Notendurchschnitt von 2,66 (oder besser) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf. Ist der Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis schlechter als 2,66, kann man am Probeunterricht der Wirtschaftsschule teilnehmen. Besteht man diesen (siehe Probeunterricht), erfolgt die Aufnahme.
  2. besucht ein Gymnasium, eine Realschule oder eine Mittlere-Reife-Klasse einer Mittelschule und hat die Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 erhalten.
  3. besucht ein Gymnasium, eine Realschule oder eine Mittlere-Reife-Klasse einer Mittelschule und hat die Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 nicht erhalten. Die Aufnahme kann trotzdem erfolgen, wenn in den Vorrückungsfächern, die auch in der 6. bzw. 7. Klasse der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.
  4. hat mit Erfolg an der Aufnahmeprüfung für den M-Zweig (Mittlere-Reife-Klasse) der Mittelschule teilgenommen.

 

 

Übertritt in die zweistufige Wirtschaftsschule

  • Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

Die Schülerin oder der Schüler

  1. weist den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nach.
  2. hat die Jahrgangsstufe 9 einer Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums mit Erfolg durchlaufen.
  3. hat die Jahrgangsstufe 9 einer Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg durchlaufen, und hat dabei im Jahreszeugnis der jeweiligen Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt.
  4. hat die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule erfolgreich durchlaufen (Mittelschulabschluss) und die daraufhin notwendige Probezeit in der 10 Klasse der zweistufigen Wirtschaftsschule (dauert bis zum Zwischenzeugnis) bestanden.

Bei der Aufnahme in die zweistufige Wirtschaftsschule findet grundsätzlich kein Probeunterricht statt.

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